Bereich Netz

Stadtwerke Grünstadt GmbH

Netzanschluss-Anfragen (Strom / Erdgas / Wasser)

ZUM DIGITALEN ANTRAG

Die Stadtwerke Grünstadt GmbH errichtet und betreibt als zuständiger Netzbetreiber:

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Stromversorgungsnetze

für die Stadt Grünstadt, Gemeinde Lambsheim, Gemeinde Neuleiningen und das Baugebiet „Rosengartenweg" in der Gemeinde Kirchheim/Weinstr.

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Erdgasversorgungsnetze

für die Stadt Grünstadt, Gemeinde Obrigheim, Gemeinde Neuleiningen und das Baugebiet „Rosengartenweg" in der Gemeinde Kirchheim/Weinstr.

Anmeldung

Ab sofort müssen Sie Ihre steckerfertige PV-Anlage bis 800 VA nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. 

Privates Aufladen von E-Autos

Prinzipiell stehen Ihnen drei Lademöglichkeiten zur Verfügung: eine ganz gewöhnliche Haushaltssteckdose, eine leistungsfähige Ladestation oder eine mobile Ladeeinrichtung. Lesen Sie im Folgenden, was Sie beim Kauf und Installation beachten müssen.

Entscheiden Sie sich beim Kauf einer Ladestation für Ihr E-Auto immer für einen Qualitätshersteller, der bei führenden Automobilherstellern geprüft und gelistet ist. So sind Ihnen die Kompatibilität mit Ihrem Fahrzeug sowie zukünftige Updates, Services oder Ersatzteile sicher.

Für die Errichtung einer Ladeeinheit liegt die TAR Niederspannung (Technische Anschlussregel VDE-AR-4100) zugrunde. Diese beschreibt die Pflichten eines Anlagenbetreiber gegenüber dem Netzbetreiber: Unter anderem sind folgende Punkte in der TAR Niederspannung geregelt.

  • Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen, also einer tatsächlichen Energieübertragung von über 3,6 Kilovoltampere (kVA) sind beim Netzbetreiber anzumelden.
  • Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, deren Summen-Bemessungsleistung 12 kVA je Anlage überschreitet, bedürfen der vorherigen Genehmigung des Netzbetreibers.
  • Eine durch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge verursachte ungleichmäßige Netzbelastung, die sogenannte Schieflast, darf insgesamt 4,6 kVA nicht überschreiten.
  • Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit einer Bemessungsleistung über 12 kVA müssen eine Möglichkeit zur Steuerung bzw. Regelung, eine intelligente zeitliche Steuerung oder Regeleinrichtungen zur Netzintegration aufweisen.
  • Der Anschlussnehmer muss dem Netzbetreiber für jede anmeldepflichtige Ladeeinrichtung das ausgefüllte „Datenblatt für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge“ zur Verfügung stellen.
  • Die Erfüllung der Anforderungen für Ladeeinrichtungen muss dem Netzbetreiber durch eine sogenannte Konformitätserklärung nachgewiesen werden. Diese sollte möglichst bereits beim Kauf beiliegen.

Um die angestrebte Energiewende möglichst zügig voranzutreiben, hat der Gesetzgeber beschlossen, Netze, Erzeugung und Verbrauch intelligent miteinander zu verknüpfen. Ein wesentlicher Baustein ist dabei der Austausch der bisher eingesetzten Stromzähler durch ein digitales Messsystem im Rahmen des zeitlich üblichen Zählertausches.

Wir werden bei Ihnen den entsprechenden Zähler austauschen und durch einen neuen digitalen Stromzähler, moderne Messeinrichtung genannt, ersetzen. Sollte ihr durchschnittlicher Stromverbrauch der letzten drei Jahre bei über 10.000 kWh / Jahr bzw. ihre Einspeiseleistung bei über 7 kW / Jahr liegen, erhalten Sie zusätzlich noch ein sogenanntes Gateway zur Fernübertragung ihrer Zählerstände.

Vermeiden lässt sich der Wechsel nicht, da der Zähleraustausch durch den Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben ist.

Für den Zählerwechsel werden wie in der Vergangenheit keine separaten Abrechnungen vorgenommen. Diese Leistung ist Bestandteil des Messstellenbetriebs, welcher in der Vergangenheit immer über ihre jährliche Stromrechnung abgerechnet wurde. Dieser Abrechnungsprozess soll künftig beibehalten werden.

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