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Frostschutz

28. Nov 2022

für Wasserleitungen

istock/AMANDA JACKSON

Die Winterkälte kann Ihren Wasserleitungen extrem zusetzen, denn gefrierendes Wasser kann Rohre und
Armaturen beschädigen. Hauptsächlich betrifft dies Leitungen in ungenutzten Räumen (z. B. Keller, Dachböden, Garagen) und frei-/außenliegende Wasserleitungen. Ist ein Rohr erstmal geplatzt, kann durch das austretende Wasser natürlich auch Feuchtigkeit ins Mauerwerk eindringen. Das zieht Reparaturen nach sich, die teuer werden können, denn dafür haften Wohnungs- und Hausbesitzer selbst. Also lieber direkt schon vor dem ersten Frost vorsorgen, denn Schäden durch gefrierendes Wasser lassen sich vermeiden.

Leitungen die im Winter nicht benötigt werden (z. B. im Garten), sollten entleert oder, sofern nicht möglich, durch Isolierungen geschützt werden. Im Keller und in der Nähe von Wasserleitungen-/zählern sollten Sie Türen und Fenster auch immer geschlossen halten. Für Heizungen gilt: nie ganz abdrehen – auch nicht in ungenutzten Räumen. Stellen Sie das Thermostat mindestens auf das Eiskristallsymbol – das schützt zumindest den Heizkörper selbst vor Einfrierung. Auch ein „Frostwächter“ kann hilfreich sein, der bei zu kalten Temperaturen die Heizung oder ein zusätzliches Heizgerät aktiviert. Für Firmen im Baugewerbe gilt übrigens zusätzliche Vorsicht. Standrohrzähler (mit denen Wasser aus nahegelegenen Hydranten geholt wird) müssen frostsicher gelagert oder an uns zurückgegeben werden.

Und wenn es doch 'mal passiert und die Wasserleitung zugefroren sein sollte, versuchen Sie nicht mit einem Brenner oder sonstigen „Internet-Tipps“ selbst zu enteisen. Eine Wasserleitung muss langsam aufgetaut werden, um weitere Schäden zu vermeiden. Hier sollte immer ein Fachmann Ihrer Stadtwerke ran.

Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie gerne unser Team vom SWEN Service-Center.