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ZÄHLERSTÄNDE

Energieaudit DIN EN 16247-1

Gesetzliche Pflicht für große Unternehmen (Nicht-KMU)

Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
Ablauf

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) soll sicherstellen, dass die EU ihr selbst gestecktes Ziel einer Energieeffizienzsteigerung um 20 % bis 2020 erreicht.

Seit Inkrafttreten dieses Gesetzes sind alle großen (Nicht-KMU, kein kleines oder mittleres) Unternehmen in Deutschland verpflichtet*, alle vier Jahre den Nachweis über einen Energieaudit zu erbringen. Erstmalig war das Audit bis zum 05.12.2015 fällig – Frist/Stichtag für das Folgeaudit ist demnach spätestens der 05.12.2019.

Die DIN EN 16247-1 (zentrale Norm für Energieaudits)
definiert hierbei die Eigenschaften für ein qualitativ gutes Energieaudit und legt dabei die einzelnen Schritte und Anforderungen fest. Dazu zählt auch, dass das Audit durch einen qualifizierten und unabhängigen Auditor durchgeführt wird.

Dieser kommt zu Ihnen in Ihr Unternehmen und analysiert vor Ort den Energieeinsatz. Dabei macht er die Energieflüsse transparent und zeigt auf, wo in Ihrem Unternehmen unnötig und zuviel Energie verbraucht wird. Alle Ergebnisse werden dann in einem Energiebericht festgehalten. Darin befinden sich neben möglichen Empfehlungen zur Optimierung auch entsprechende Kalkulationen, ab wievielen Jahren sich welche Maßnahmen lohnen werden.

Die zuständige Prüfbehörde BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkonrolle) ist mit der stichprobenhaften Überprüfung der Durchführung nach § 8 des EDL-G beauftragt. Der Energiebericht selbst genügt als Nachweis, dass Sie Ihrer Energieaudit-Pflicht nachgekommen sind. Wenn die BAFA aber erstmal anruft, dann kann es plötzlich hektisch werden. Gehen Sie es also lieber ruhig an und vereinbaren schon jetzt einen Audit-Termin bei unserem BAFA zertifizierten Energieberater Richard Nau.

Mehr Infos

  1. Einleitender Kontakt: Abstimmung Ziel/Umfang, Festlegung von Parametern
  2. Auftaktbesprechung: Praktische Ausgestaltung und weitere Vorgehensweise
  3. Datenerfassung: Zusammenstellen und Auswerten der vom Unternehmen bereitgestellten Daten
  4. Außeneinsatz: Ermitttlung des energetischen Ist-Zustandes
  5. Analyse: Analyse der erfassten Informationen, Ableitung von Energieeinsparpotentialen
  6. Bericht: Detaillierte Dokumentation des Energieaudits
  7. Abschlussbesprechung: Präsentation der Ergebnisse und Klärung von Detailfragen
Richard Nau
Zertifizierter Energie- und Umweltberater, Auditor (BAFA)
Energieberatung